Sehr geehrtes Expertenteam,
ich habe eine Frage zur Auszahlung von Überstunden an Beschäftigte, die aufgrund von Krankheit über einen längeren Zeitraum kein Entgelt erhalten haben. Soweit ich richtig informiert bin, muss eine Überstundenabgeltung immer dem Monat zugeordnet werden, indem das letzte Mal Entgelt erzielt wurde.
Nun folgender Sachverhalt:
- Beschäftigter erhält das letzte Mal Entgelt im Oktober 2020
- Rente auf Zeit ab 01.03.2022
- Austritt zum 31.12.2023
Also muss ich die Überstunden, die nachträglich ausgezahlt werden sollen, im Oktober 2020 erfassen. Doch leider weiß ich nicht, wie ich die Beiträge zur Sozialversicherung melden und abführen kann?
Vielen Dank und Freundliche Grüße