Sehr geehrte Damen und Herren,
eine ANin arbeitet 10 Stunden/Woche im Angestelltenverhältnis. Zusätzlich arbeitet sie. 10 Stunden/Woche selbstständig. Der selbstständige Gewinn ist ungefähr das 1,5-fache des Angestelltengehaltes.
a) Wie ist die Konstellation hinsichtlich der krankenversicherungspflichtig zu beurteilen, da es sowohl auf die wirtschaftlichen Bedeutung also auch auf den zeitlichen Umfang ankommt?
b) Wie wäre die ANin in der Gehaltsabrechnung zu behandeln, wenn tatsächlich eine hauptberufliche selbstständige Tätigkeit vorliegt und das gesamte Einkommen unter der Beitragsbemessungsgrenze liegt. Erhält die ANin anteiligen Zuschuss zur KV/PV?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung
Mit freundlichen Grüßen
Sieburg