Hallo liebes Expertenteam,
wir haben folgende Frage: Bei einem Mandanten gab es eine Zusatzvereinbarung (Kündigungsfrist der Vereinbarung 2 Wochen), die es den Mitarbeitern gestattete 3x in der Woche aus dem Homeoffice zu arbeiten. Deshalb wurden die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit der 0,002% Methode abgerechnet.
Diese Zusatzvereinbarung wurde jetzt vom AG zum 15.07.2024 gekündigt. Ab sofort gilt die tägliche Anwesenheitspflicht im Büro. Muss die Berechnung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte weiter ausgeführt oder mit der 0,03% Methode ab sofort gerechnet werden oder wäre das nur rückwirkend ab Januar möglich.
Wir sind uns nicht sicher, was in diesem Fall richtig ist.
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Mit freundlichen Grüßen
S. Wilhelm