Hallo!
Muss nach einer zurückgemeldeten Monatsmeldung die bereits eingereichte Jahresmeldung wieder storniert und auf die Höhe der zurückgemeldeten (anteiligen) Beitragsbemessungsgrenze korrigiert werden?
Vielen Dank und viele Grüße
HaNiRa
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Hallo!
Muss nach einer zurückgemeldeten Monatsmeldung die bereits eingereichte Jahresmeldung wieder storniert und auf die Höhe der zurückgemeldeten (anteiligen) Beitragsbemessungsgrenze korrigiert werden?
Vielen Dank und viele Grüße
HaNiRa
Hallo HaNiRa,
zu Ihrer Fragestellung, wie in einem solchen Fall zu verfahren ist, gibt es nach unserem Kenntnisstand keine Aussage der Spitzenverbände der Sozialversicherung.
Nach unserem Verständnis ist die Jahresmeldung entsprechend zu korrigieren, wenn durch die Mehrfachbeschäftigung die Beitragsbemessungsgrenze der Rentenversicherung überschritten wird, da in einem solchen Fall die einzelnen Arbeitsentgelte im Verhältnis zueinander so zu mindern, dass die BBG nicht (mehr) überschritten wird.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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