Liebes Expertenteam,
unser Beschäftigter verdient monatlich mit dem laufenden Entgelt unterhalb der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in der KV und PV. Bei Betrachtung des gesamten Jahres aufgrund von Einmalzahlungen wird die Jahresentgeltgrenze jedoch überschritten.
Aufgrund dessen ist er aktuell freiwillig gesetzlich versichert.
Ist es richtig, dass wir den AG-Zuschuss entsprechend des tatsächlichen SV-Brutto berechnen, obwohl er ja Höchstbeiträge zahlen muss? Oder muss die Hälfte der Beiträge als Zuschuss gewährt werden?
Unser Abrechnungsprogramm sieht in diesen Fällen vor, dass wir ein SV-Attribut 25 zu pflegen haben, welches besagt:
In der Abrechnung wird bei Mitarbeitern, die mit dem SV-Attribut 25 gekennzeichnet sind, in der KV und PV eine Permanenzrechnung durchgeführt. Was kann man unter der Permanenzrechnung verstehen? Können Sie uns da weiterhelfen?
Danke und viele Grüße
Stephanie