Expertenforum - AG-Zuschuss, Entgelt unter der Arbeitsentgeltgrenze

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  • 01
    AG-Zuschuss, Entgelt unter der Arbeitsentgeltgrenze

    Liebes Expertenteam,


    unser Beschäftigter verdient monatlich mit dem laufenden Entgelt unterhalb der monatlichen Beitragsbemessungsgrenze in der KV und PV. Bei Betrachtung des gesamten Jahres aufgrund von Einmalzahlungen wird die Jahresentgeltgrenze jedoch überschritten.

    Aufgrund dessen ist er aktuell freiwillig gesetzlich versichert.

    Ist es richtig, dass wir den AG-Zuschuss entsprechend des tatsächlichen SV-Brutto berechnen, obwohl er ja Höchstbeiträge zahlen muss? Oder muss die Hälfte der Beiträge als Zuschuss gewährt werden?


    Unser Abrechnungsprogramm sieht in diesen Fällen vor, dass wir ein SV-Attribut 25 zu pflegen haben, welches besagt:


    In der Abrechnung wird bei Mitarbeitern, die mit dem SV-Attribut 25 gekennzeichnet sind, in der KV und PV eine Permanenzrechnung durchgeführt. Was kann man unter der Permanenzrechnung verstehen? Können Sie uns da weiterhelfen?


    Danke und viele Grüße

    Stephanie

     

  • 02
    RE: AG-Zuschuss, Entgelt unter der Arbeitsentgeltgrenze

    Guten Tag,
     
    freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherte Beschäftigte, die nur wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze versicherungsfrei sind, erhalten von ihrem Arbeitgeber als Beitragszuschuss den Betrag, den der Arbeitgeber bei Versicherungspflicht des Beschäftigten zu tragen hätte (§ 257 Abs. 1 SGB V). Daraus ergibt sich, dass Sie den Beitragszuschuss aus dem tatsächlichen SV-Brutto ermitteln und daher in Ihrer Konstellation weniger als die Hälfte des tatsächlichen Monatsbeitrages zahlen. In den Monaten mit Einmalzahlungen wird dann der noch fehlende Beitragszuschuss ausgeglichen, sodass in der jährlichen Betrachtung der richtige Beitragszuschuss gezahlt wird.
     
    Regelmäßig nicht beanstandet wird, wenn davon abweichend in diesen Fällen ein monatlich gleichbleibender Beitragszuschuss gezahlt wird.
     
    Leider können wir Ihnen zu den SV-Attributen im Rahmen dieses Forums keine Auskunft geben, da uns die einzelnen Abrechnungsprogramme nicht bekannt sind. Hier empfehlen wir Ihnen Kontakt zu der Softwarefirma herzustellen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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