Sehr geehrtes Expertenteam,
ich habe folgendes Problem.
Eine AN, die in der Künstlerversicherung versichert ist, befindet sich im Mutterschutz. Laut Bescheinigung der Künstlerkrankenkasse erhält sie von dort einen täglich Zuschuss von 45,21 €. Bedeutet das wir als AG bei der Berechnung des AG-Zuschusses nicht von 13 € ausgehen, sondern die 45,21 € anrechnen müssen???
Danke schon mal im Voraus und
viele Grüße aus einem sonnigen München
Ch. Kolter-Bekker