Expertenforum - AG-Zuschuss Mutterschaftsgeld

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  • 01
    AG-Zuschuss Mutterschaftsgeld

    Sehr geehrtes Expertenteam,

    ich habe schon wieder eine Frage zum Thema "AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld".

    Unsere Dienstkraft hat von uns den AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten. Allerdings hat die Krankenkasse bisher - auf Grund von fehlenden Unterlagen der Dienstkraft - noch kein Mutterschaftsgeld gezahlt.

    Ich habe jetzt auf der AOK-Seite gelesen, dass "...beide Leistungen sowohl in der Höhe als auch in ihren Voraussetzungen miteinander verbunden sind".

    Bedeutet das für uns, dass wir den gezahlten AG-Zuschuss zurückfordern müssen? Die Dienstkraft reagiert weder auf unsere Hinweise diesbezüglich, noch auf die Anrufe der Krankenkasse.

    Vielen Dank und

    mit freundlichen Grüßen

    Ch. Kolter-Bekker

  • 02
    RE: AG-Zuschuss Mutterschaftsgeld

    Sehr geehrte Frau Kolter-Bekker,
     
    Ihre Frage bzgl. des Zuschusses zum Mutterschaftsgeld und vor allem potentielle Rückforderungsmöglichkeiten betrifft ausschließlich arbeitsrechtliche Regelungen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir in diesem Forum zu Fragen des Arbeitsrechts keine Stellungnahme abgeben können.
     
    Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Im Rahmen unseres Expertenforums können mittlerweile Fragen zum Arbeits- und Steuerrecht von externen Experten beantwortet werden, sofern Ihr Eintrag mit dem Cluster „Arbeitsrecht“ bzw. „Steuerrecht“ gekennzeichnet wurde.
     
    Daher haben wir Ihre Anfrage in die Rubrik Arbeitsrecht „umgeswitcht“. Sie erhalten somit eine Antwort/ Stellungnahme aus dem Bereich „Arbeitsrecht“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

  • 03
    RE: AG-Zuschuss Mutterschaftsgeld

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Die Leistungen sind zwar miteinander verbunden. Sie sind aber nicht verpflichtet (oder berechtigt) die Leistungen zurückzufordern. Wenn ich den Sachverhalt richtig verstehe, hat Ihre Mitarbeiterin tatsächlich Anspruch auf Mutterschaftsgeld und den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld. Sie ist gegenüber der Krankenkasse lediglich der Nachweispflicht nicht nachgekommen. Dies berührt aber den Ihnen gegenüber ordnungsgemäß nachgewiesenen Anspruch auf Zuschuss zum Mutterschaftsgeld nicht.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gerne zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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