Sehr geehrtes Expertenteam,
ich habe schon wieder eine Frage zum Thema "AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld".
Unsere Dienstkraft hat von uns den AG-Zuschuss zum Mutterschaftsgeld erhalten. Allerdings hat die Krankenkasse bisher - auf Grund von fehlenden Unterlagen der Dienstkraft - noch kein Mutterschaftsgeld gezahlt.
Ich habe jetzt auf der AOK-Seite gelesen, dass "...beide Leistungen sowohl in der Höhe als auch in ihren Voraussetzungen miteinander verbunden sind".
Bedeutet das für uns, dass wir den gezahlten AG-Zuschuss zurückfordern müssen? Die Dienstkraft reagiert weder auf unsere Hinweise diesbezüglich, noch auf die Anrufe der Krankenkasse.
Vielen Dank und
mit freundlichen Grüßen
Ch. Kolter-Bekker