Sehr geehrtes Expertenteam,
eine Arbeitnehmerin hat aufgrund einer erneuten Schwangerschaft die Elternzeit von Kind 1 vorzeitig beendet und erhält von uns einen Zuschuss zum Mutterschaftsgeld.
Die Arbeitnehmerin hat zu Beginn der Elternzeit eine selbstständige Tätigkeit aufgenommen.
Der Anspruch auf den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld bleibt dennoch gegenüber dem Arbeitgeber uneingeschränkt bestehen?
Besten Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen
Personalabteilung