Expertenforum - Altersrente für schwerbehindert Menschen

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  • 01
    Altersrente für schwerbehindert Menschen

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine Arbeitnehmerin bezieht ab dem 01.06.2024 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen und ist weiterhin sozialversicherungspflichtig bei uns angestellt.


    Welchen Beitragsgruppenschlüssel muss ich ab dem 01.06.2024 nehmen? Und welchem ab dem 01.06.2026, weil erst da Erreicht Sie ja die Regelaltersgrenze?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Altersrente für schwerbehindert Menschen


    Hallo Personal_BW,

    Bezieher einer Altersrente für Schwerbehinderte werden - solange die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist - mit dem Personengruppenschlüssel „120“ und dem Beitragsgruppenschlüssel „3111“ abgerechnet (hier ab 01.06.2024).
     
    Mit Ablauf des Monats, in dem die Regelaltersgrenze erreicht wird, tritt Versicherungsfreiheit in der Renten- und Arbeitslosenversicherung ein. Es ist jedoch jeweils der Arbeitgeberanteil abzuführen.
     
    Demzufolge lautet (nach heutiger Rechtslage) ab 01.06.2026 der Beitragsgruppenschlüssel „3321“ (Personengruppenschlüssel „119“).
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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