Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Arbeitnehmerin bezieht ab dem 01.06.2024 eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen und ist weiterhin sozialversicherungspflichtig bei uns angestellt.
Welchen Beitragsgruppenschlüssel muss ich ab dem 01.06.2024 nehmen? Und welchem ab dem 01.06.2026, weil erst da Erreicht Sie ja die Regelaltersgrenze?
Vielen Dank für die Rückmeldung.