Sehr geehrte Damen und Herren,
wir beschäftigen eine Mitarbeiterin sozialversicherungspflichtig. Die Mitarbeiterin ist am 12.07.1959 geboren, Datum Regelaltersgrenze am 01.10.2025. Die Mitarbeiterin bekommt eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Derzeit rechnen wir die Mitarbeiterin mit BGR 3111 und PGR 120 ab. Nun beschwert sich die Mitarbeiterin, dass sie sozialversicherungsbeiträge zahlen muss. Welcher BGR und PGR wäre richtig?
Vielen Dank.