Expertenforum - Altersrente für schwerbehindrete Menschen

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  • 01
    Altersrente für schwerbehindrete Menschen

    Guten Tag,


    unsere Mitarbeiterin erhält ab dme 1.5.2024 eine Altersrente für schwerbehindrete Menschen. Sie ist im August 1962 geboren und möchte 40h/Woche weiterarbeiten. Der Behinderungsgrad beträgt 50%. Wie muss ich die Arbeitnehmerin schlüsseln. Ich habe die 120 als Personengruppe und die 3111 als SV-Schlüssel verwendet. Ist das richtig? Ich finde online nur Beispiele für die Erwerbsminderungsrente, aber das ist ein Untschied zu dieser Rente!


    Vielen Dank!

    Fritsche

  • 02
    RE: Altersrente für schwerbehindrete Menschen

    Hallo Fritsche,

    Bezieher einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen werden - solange die Regelaltersgrenze noch nicht erreicht ist - mit dem Personengruppenschlüssel „120“ und dem Beitragsgruppenschlüssel „3111“ abgerechnet (hier ab 01.05.2024).

    Dagegen lautet bei Personen, die in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen und eine volle Erwerbsminderungsrente beziehen, der Beitragsgruppenschlüssel „3101“ (Personengruppenschlüssel „101“).

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     
     

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