Expertenforum - Altersteilzeit bei Rentenbezug

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  • 01
    Altersteilzeit bei Rentenbezug

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein Altersteilzeitverhältnis wurde bis zum Beginn einer berufsständischen Versorgung (bis 31.12.2024) vereinbart. Der Beschäftigte bezieht seit 01.07.2024 eine geringe Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ist das ein Störfall?

    Vielen Dank vorab für Ihre Mühe

  • 02
    RE: Altersteilzeit bei Rentenbezug

    Hallo Lassahn,
     
    falls bei der Altersteilzeit im Blockmodell das angesparte Wertguthaben nicht wie vereinbart für eine laufende Freistellung von der Arbeit verwendet werden kann, tritt ein Störfall ein. Ein Störfall kann zum Beispiel die Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses durch Kündigung, der Bezug einer Vollrente (z. B. Erwerbsminderungs- oder Altersrente) oder der Tod des Beschäftigten sein.
     
    Da das angesparte Wertguthaben über das berufsständische Versorgungswerk – trotz des Bezugs einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung – weiterhin vereinbarungsgemäß verwendet wird, kann nach unserem Verständnis in Ihrem Fall kein Störfall eintreten.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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