Sehr geehrte Damen und Herren,
ein Altersteilzeitverhältnis wurde bis zum Beginn einer berufsständischen Versorgung (bis 31.12.2024) vereinbart. Der Beschäftigte bezieht seit 01.07.2024 eine geringe Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Ist das ein Störfall?
Vielen Dank vorab für Ihre Mühe