Sehr geehrte Damen und Herren,
gibt es gesetzliche Vorgaben, wie mit einem MA umzugehen ist, der bei Start der ATZ im Blockmodell in der Arbeitsphase noch ein Job-Bike per Entgeltumwandlung betreibt? Darf die Entgeltumwandlung in dei Freistellungsphase reichen oder muss diese bei Beginn Freistellungsphase spät. enden?! Wie ist mit der Aufstockung diesbezüglich umzugehen sowie der Wertguthaben-Auf- und Abbau?
Der TvÖD regelt z.B., dass das Job-Bike Leasing im Blockmodell während ATZ Freistellphase untersagt ist. Mir erschließt sich aber nicht, warum das der Fall ist bzw. der Hintergrund dafür. Warum sollten MA während der ATZ Freistellungsphase nicht ihr Job-Bike weiter nutzen dürfen...?!
Was gilt aber in Betrieben, so wie bei uns, wo kein TVÖD gilt, und auch der TV dafür keine eigenständige Regelungen für die Nutzung während ATZ Blockmodell vorsieht?
Danke vorab für eine Einschätzung,
Grüße
TOM_MGG