Wir beschäftigen einen Arbeitnehmer, der in den vergangenen Jahren ein Wertguthaben auf einem Langzeitarbeitskonto erwirtschaftet hat. Die gesetzlichen Vorschriften zur Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen wurden dabei berücksichtigt.
Nun strebt dieser Arbeitnehmer eine Altersteilzeitvereinbarung im Blockmodell an, d.h. jeweils hälftig Arbeitsphase mit anschließender Freizeitphase. Für die Aktivphase möchte der Arbeitnehmer das bisher erwirtschaftete Wertguthaben aus dem Langzeitarbeitskonto einsetzen bzw. abbauen, so dass unter dem Strich für die Altersteilzeit keine tatsächliche Arbeitsleistung erbracht wird.
Ist eine derartige Ausgestaltung einer Altersteilzeitvereinbarung zulässig, oder muss in der Aktivphase grundsätzlich eine Arbeitsleistung erbracht werden ?