Sehr geehrtes Expertenteam,
Beispiel: ATZ 01.01.25 bis 31.12.31
Arbeitsphase 01.01.25 bis 31.12.27 Störfall 11_27
Freistellungsphase 01.01.28 bis 31.12.31
In der letzten Arbeitsphase haben wir einen Störfall. Die Rückabwicklung erfolgt dann zum 1.1.2025. Korrekt ?
Wie erfolgt die Berechnung bzw. die Rückabwicklung, wenn das Gehaltsabrechnungssystem nicht in der Lage ist, diese Rückabwicklung vorzunehmen? Kann die Änderung dann im Kalenderjahr 2027 in einer Summe vorgenommen werden?
Mit freundlichen Grüßen