Expertenforum - AN aus Drittland

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  • 01
    AN aus Drittland

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ein deutscher AG hat AN in Ägypten, die AN wohnen und arbeiten in Ägypten. Der Lohn wird vom deutschen AG nach Ägypten überweisen. Die AN halten sich höchstens 2 x im Jahr für eine Woche auf Dienstreise beim AG auf. Ist hierbei deutsche Lohnsteuer in der deutschen Lohnabrechnung abzurechnen? Vielen Dank Kluge

  • 02
    RE: AN aus Drittland

    Sehr geehrter Fragesteller,


    in der geschilderten Konstellation besteht keine Lohnsteuerpflicht in Deutschland. Zunächst sind die Arbeitnehmer (da in Deutschland weder Wohnsitz, noch gewöhnlicher Aufenthalt) hier nicht unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig. Darüber hinaus wird für die beschränkte Einkommenssteuerpflicht durch das Doppelbesteuerungsabkommen Deutschland/Ägypten in Art. 15 das Besteuerungsrecht demjenigen Staat zugewiesen, in dem die Arbeit tatsächlich erfolgt.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

     

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