Sehr geehrte Damen und Herren,
ein deutscher AG hat AN in Ägypten, die AN wohnen und arbeiten in Ägypten. Der Lohn wird vom deutschen AG nach Ägypten überweisen. Die AN halten sich höchstens 2 x im Jahr für eine Woche auf Dienstreise beim AG auf. Ist hierbei deutsche Lohnsteuer in der deutschen Lohnabrechnung abzurechnen? Vielen Dank Kluge