Sehr geehrte Damen und Herren,
Schilderung des Sachverhaltes:
- Mitarbeiter scheitet zum 31.12.2024 aus dem Unternehmen aus
- kein Entgelt in 2024
- Auszahlung von Arbeitszeitguthaben
- Urlaubsabgeltung
Meine Frage bezieht sich auf die Behandlung dieser Einmalzahlungen hinsichtlich der Besteuerung und Verbeitragung in den Zweigen der gesetzlichen Sozialversicherung. Ich bin der Meinung, dass die Auszahlung des Arbeitszeitguthabens anders betrachtet werden muss, als die Urlaubsabgeltung. Ich würde wie folgt abrechnen:
- Auszahlung von Arbeitszeitguthaben beitragspflichtig
- Urlaubsabgeltung beitragsfrei, da kein Entgelt im Jahr 2024
Kann ich die Auszahlung des Arbeitszeitguthabens mit dem Monat Dezember 2024 abrechnen und verbeitragen oder muss dies mit dem letzten mit Entgelt belegten Monat (Dezember 2023) geschehen? Was passiert mit der Lohnsteuer? Ist diese Einmalzahlung (Auszahlung des Arbeitszeitguthabens) steuerpflichtig?
Mit freundlichen Grüßen
B. Schröder