Liebes Expertenteam,
wir stehen vor der Einstellung eines neuen Mitarbeiters, der über 30 Jahre privat krankenversichert ist und älter als 55 Jahre. Da sein Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen wird, möchten wir sicherstellen, dass er weiterhin privat krankenversichert bleiben kann.
Nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 SGB V muss der Mitarbeiter bei der zuständigen Einzugsstelle (Krankenkasse) einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen. Da er jedoch bereits das 55. Lebensjahr vollendet hat, entfällt diese Pflicht.
Könnten Sie uns bitte mitteilen, welche Unterlagen wir für die sichere Lohnabrechnung in diesem Fall benötigen?
Vielen Dank für Ihre Unterstützung!