Expertenforum - Anfrage zur privaten Krankenversicherung eines neuen Mitarbeiters

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  • 01
    Anfrage zur privaten Krankenversicherung eines neuen Mitarbeiters

    Liebes Expertenteam,

    wir stehen vor der Einstellung eines neuen Mitarbeiters, der über 30 Jahre privat krankenversichert ist und älter als 55 Jahre. Da sein Gehalt unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze liegen wird, möchten wir sicherstellen, dass er weiterhin privat krankenversichert bleiben kann.

    Nach § 8 Absatz 1 Nummer 3 SGB V muss der Mitarbeiter bei der zuständigen Einzugsstelle (Krankenkasse) einen Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflicht stellen. Da er jedoch bereits das 55. Lebensjahr vollendet hat, entfällt diese Pflicht.

    Könnten Sie uns bitte mitteilen, welche Unterlagen wir für die sichere Lohnabrechnung in diesem Fall benötigen?

    Vielen Dank für Ihre Unterstützung!

     

  • 02
    RE: Anfrage zur privaten Krankenversicherung eines neuen Mitarbeiters

    Guten Tag,
     
    nach § 6 Abs. 3a SGB V bleiben Personen, die nach Vollendung des 55. Lebensjahres grundsätzlich krankenversicherungspflichtig werden, weiterhin krankenversicherungsfrei, sofern
     
    •           sie in den letzten 5 Jahren vor Beginn der Versicherungspflicht nicht gesetzlich krankenversichert (als Mitglied oder Familienangehöriger) und
    •           mindestens die Hälfte dieser Zeit (also 30 Monate) versicherungsfrei (z. B. wegen Überschreitens der Jahresarbeitsentgeltgrenze), von der Versicherungspflicht befreit oder im Hauptberuf selbstständig tätig
    •           waren.
     
    In den Lohnunterlagen sollten entsprechende Belege hinterlegt werden. Versicherungspolice der PKV für die vergangenen 5 Jahre und Erklärung des Mitarbeiters zum Erwerbsstatus in den letzten 5 Jahren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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