Liebes Expertenteam,
ich hätte einige Fragen zur Abtretung im AAG-Antrag.
wenn in einem AAG-Antrag wegen Drittverschuldens Abtretung erklärt ist, muss das auch bei Folgeanträgen zu derselben Arbeitsunfähigkeit geschehen?
Gibt es in Bezug auf diese Frage einen Unterschied, ob die Folge-Arbeitsunfähigkeit direkt anschließt oder ob es sich um einen späteren Rückfall bzw. eine später erfolgende Behandlung von drittverschuldeten Unfallfolgen handelt?
Wie sieht es aus, wenn ein wegen Grippe erkrankter Mitarbeiter einen drittverschuldeten Unfall erleidet: muss der AAG-Antrag dann geteilt werden für den Zeitraum vor dem Unfall (ohne Abtretungserklärung) und den Zeitraum nach dem Unfall (mit Abtretungserklärung)? Ich würde davon ausgehen, dass hier ein Antrag mit Abtretung abzugeben ist und die Krankenversicherung alles weitere direkt klärt. Liege ich da richtig?
Vielen Dank im Voraus!