Expertenforum - Angaben in Zeile 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung sind nach Abrechnungskorrektur nicht mehr richtig - was ist zu tun?

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  • 01
    Angaben in Zeile 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung sind nach Abrechnungskorrektur nicht mehr richtig - was ist zu tun?

    Eine AN war vom 01.09.2023 bis 31.10.2023 (mit PGS 101) beschäftigt, die Lohnsteuerbescheinigung für diesen Zeitraum wurde in 2023 dem Finanzamt übermittelt. Die Krankenkasse dieser AN hat im Nachhinein (in 05/2024) beurteilt, dass für diese AN keine Beiträge zur KV und PV zu entrichten waren (da die parallele Selbständigkeit dieser AN überwogen hat). Daraufhin wurde in 07/2024 eine entsprechende Abrechnungskorrektur vorgenommen: Die ursprünglich von der AN entrichteten KV- und PV-Beiträge wurden der AN erstattet. Eine Veränderung der Höhe der abzuführenden Lohnsteuer hat sich dadurch nicht ergeben, bereits ursprünglich war (wegen der geringen Entgelt-Höhe) keine Lohnsteuer angefallen. Lediglich die Angaben in Zeile 25 und 26 haben sich verändert, in diesen beiden Zeilen war nun eigentlich „0“ anzugeben - Ist deshalb jetzt eine neue Lohnsteuerbescheinigung für 2023 dem Finanzamt zu übermitteln? Oder gilt auch, wenn sich lediglich in Zeile 25 u. 26 eine Veränderung ergibt, eine bereits übermittelte Bescheinigung darf nicht verändert nochmal gesendet werden (und stattdessen muss eine separate Info an das zuständige Finanzamt der AN erfolgen)?


     

  • 02
    RE: Angaben in Zeile 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung sind nach Abrechnungskorrektur nicht mehr richtig - was ist zu tun?

    Sehr geehrter Fragesteller,


    wenn/weil im vorliegenden Fall die SV-Abzüge 2023 (zwar unrichtig, aber) tatsächlich so erfolgt sind, wie in der Lohnsteuerbescheinigung angegeben, besteht kein Korrekturbedarf. Für 2024 sind die 2024 erstatteten Beträge mit den entsprechenden Steuerauswirkungen dann gesondert zu bescheinigen.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 03
    RE: Angaben in Zeile 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung sind nach Abrechnungskorrektur nicht mehr richtig - was ist zu tun?

    Sie schreiben: „Für 2024 sind die 2024 erstatteten Beträge mit den entsprechenden Steuerauswirkungen dann gesondert zu bescheinigen.“ In welcher Form muss diese Bescheinigung denn dann erfolgen? Die AN ist am 31.10.2023 ausgeschieden, für 2024 wird somit keine Lohnsteuerbescheinigung erstellt (Steuerauswirkungen hatte die Erstattung der Beiträge beim AG nicht). Ist bei dieser Konstellation der AG zu einer entsprechenden (formlosen) Mitteilung an das für die AN zuständige Finanzamt (oder an das Betriebsstättenfinanzamt?) verpflichtet?

    Vielen Dank für eine weitere Hilfesrellung!

  • 04
    RE: Angaben in Zeile 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung sind nach Abrechnungskorrektur nicht mehr richtig - was ist zu tun?

    Sehr geehrter Fragesteller,


    die Zahlungen an den (2023 ausgeschiedenen) Arbeitnehmer im Jahr 2024 sind als sonstige Bezüge zu behandeln und (auch wenn auf diese Bezüge keine Lohnsteuer angefallen ist) grundsätzlich durch eine Lohnsteuerbescheinigung dem FA mitzuteilen. „Unter Nummer 1 des Ausdrucks ist ... der Monat der Auszahlung bei sonstigen Bezügen, die nach Beendigung des Dienstverhältnisses gezahlt werden, zu bescheinigen.“ (BMF, Schreiben v. 27.9.2017, IV C 5 - S 2378/17/10001, BStBl I 2017, 1339).

    Für eine Ausnahme von der Pflicht zur Erstellung der Lohnsteuerbescheinigung (z.B. gemäß § 41b Abs. 6 EStG) gibt es im mitgeteilten Sachverhalt keine Anhaltspunkte.


    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Fachexperte Steuerrecht

  • 05
    RE: Angaben in Zeile 25 und 26 der Lohnsteuerbescheinigung sind nach Abrechnungskorrektur nicht mehr richtig - was ist zu tun?

    Im geschilderten Sachverhalt würde sich ergeben, dass in einer Lohnsteuerbescheinigung 2024 in den Zeilen 25 und 26 eine Angabe mit einem negativen Vorzeichen wäre. Die Datenübermittlung einer Lohnsteuerbescheinigung mit einem negativen Wert in den Zeilen 25 und/oder 26 darf jedoch nicht erfolgen. Welches Vorgehen ist in diesem Fall vorgeschrieben? Nochmals vielen Dank für eine Beantwortung!

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