Guten Tag,
wir beschäftigen ab 01.03.2025 eine Studentin mit 20 Wochenstunden.
Sie hat nun angefragt, ob sie zusätzlich bei einem anderen AG einen MInijob (ca. 40 Std. mtl.) ausüben kann und sich dabei trotzdem weiterhin als Studentin versichern kann.
Gilt hier die 26-Wochen-Regelung? Oder würde sie voll versicherungspflichtig werden?
Vielen Dank und viele Grüße
Beate Finke