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  • 01
    Angest.

    Guten Tag,

    wir beschäftigen ab 01.03.2025 eine Studentin mit 20 Wochenstunden.

    Sie hat nun angefragt, ob sie zusätzlich bei einem anderen AG einen MInijob (ca. 40 Std. mtl.) ausüben kann und sich dabei trotzdem weiterhin als Studentin versichern kann.

    Gilt hier die 26-Wochen-Regelung? Oder würde sie voll versicherungspflichtig werden?

    Vielen Dank und viele Grüße

    Beate Finke

  • 02
    RE: Angest.

    Sehr geehrte Frau Finke,
     
    bei Studierenden, die mehrere Beschäftigungen nebeneinander ausüben, ist zunächst zu prüfen, ob die Person ihrem Erscheinungsbild nach als „ordentlicher Studierender“ oder als „Arbeitnehmer“ anzusehen ist. 
    Beträgt die wöchentliche Arbeitszeit nicht mehr als 20 Stunden, besteht Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherungsfreiheit, unabhängig davon, ob es sich um eine oder mehrere befristete oder unbefristete Beschäftigung(en) handelt; die Höhe des Arbeitsentgelts ist für die Annahme der Versicherungsfreiheit ohne Bedeutung.
     
    Die wöchentlichen Arbeitszeiten von nebeneinander ausgeübten Beschäftigungen sind zusammenzurechnen. Ergibt die Zusammenrechnung, dass die wöchentlichen Arbeitszeiten insgesamt mehr als 20 Stunden betragen, ist nicht mehr vom Erscheinungsbild eines ordentlichen Studierenden auszugehen. Das Werkstudentenprivileg findet hier keine Anwendung.
     
    Die Arbeitszeit bei einer Beschäftigung im Rahmen der 20-Wochenstunden-Grenze kann allerdings während der Vorlesungszeit auf über 20 Wochenstunden ausgeweitet werden. Dies setzt jedoch voraus, dass es sich um eine im Voraus befristete Zeit handelt. Außerdem darf das Überschreiten der 20-Wochenstunden-Grenze nur durch Beschäftigungszeiten am Wochenende oder in den Abend- und Nachtstunden erfolgen. Dabei dürfen diese Beschäftigungszeiten im Laufe eines Jahres 26 Wochen nicht überschreiten.
     
    Sofern in Ihrem Fall die wöchentliche Arbeitszeit mehr als 20 Stunden beträgt, besteht Kranken-, Renten- Arbeitslosen- und Pflegeversicherungspflicht.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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