Expertenforum - angestellter Mehrheitsgesellschafter

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  • 01
    angestellter Mehrheitsgesellschafter

    Guten Tag,

    die A-GmbH hat 3 Gesellschafter mit folgenden Beteiligungen:

    A: 64,9%

    B: 25,1%

    C: 10,0%

    Im Gesellschaftsvertrag gibt es keine besonderen Regelungen die Stimmrechte betreffend.

    Bis zum 31.12.2024 waren A und B Geschäftsführer. A wurde sozialversicherungsfrei und B sozialversicherungspflichtig abgerechnet.

    Seit 01.01.2025 ist A aus Altersgründen kein Geschäftsführer mehr, aber noch für das Jahr 2025 angestellt.

    Ist A unverändert sozialversicherungsfrei abzurechnen, da er noch die Mehrheit der Stimmrechte hat ?

    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

    Grüße


     

  • 02
    RE: angestellter Mehrheitsgesellschafter

    Guten Tag,
     
    für mitarbeitende Mehrheitsgesellschafter ohne Geschäftsführerfunktion ist ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis nicht grundsätzlich ausgeschlossen. Die Dienstaufsicht und das Weisungsrecht gegenüber den Beschäftigten obliegt der Geschäftsführung, im Gesellschaftsvertrag können aber andere Regelungen getroffen worden sein, die die Beurteilung des Sachverhalts ändern würden (bspw. die Geschäftsführer überträgt die Weisungsrechte auf die Gesellschafterversammlung).

    Ohne Einsicht in den Gesellschaftsvertrag nehmen zu können ist es uns nicht möglich, eine verbindliche Beurteilung vorzunehmen. Wir empfehlen Ihnen ein Statusfeststellungsverfahren bei der Clearingstelle der DRV Bund einzuleiten, damit der Erwerbsstatus verbindlich geprüft werden kann.
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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