Guten Tag,
die A-GmbH hat 3 Gesellschafter mit folgenden Beteiligungen:
A: 64,9%
B: 25,1%
C: 10,0%
Im Gesellschaftsvertrag gibt es keine besonderen Regelungen die Stimmrechte betreffend.
Bis zum 31.12.2024 waren A und B Geschäftsführer. A wurde sozialversicherungsfrei und B sozialversicherungspflichtig abgerechnet.
Seit 01.01.2025 ist A aus Altersgründen kein Geschäftsführer mehr, aber noch für das Jahr 2025 angestellt.
Ist A unverändert sozialversicherungsfrei abzurechnen, da er noch die Mehrheit der Stimmrechte hat ?
Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.
Grüße