Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiterin hat am 01.04.24 die Beschäftigung aufgenommen. Vom 01.-03.04.24 war sie wegen der Erkrankung ihres Kindes abwesend. Ein Anspruch auf Entgelt bestand nicht. Die Anmeldung der Beschäftigung erfolgte erst zum 04.04.24. Können Sie mir bitte mitteilen, warum dies der Fall ist und wo ich die entsprechende gesetzliche Regelung finde? Herzlichen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Meikel