Expertenforum - Anmeldung

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Anmeldung

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    eine Mitarbeiterin hat am 01.04.24 die Beschäftigung aufgenommen. Vom 01.-03.04.24 war sie wegen der Erkrankung ihres Kindes abwesend. Ein Anspruch auf Entgelt bestand nicht. Die Anmeldung der Beschäftigung erfolgte erst zum 04.04.24. Können Sie mir bitte mitteilen, warum dies der Fall ist und wo ich die entsprechende gesetzliche Regelung finde? Herzlichen Dank.

    Mit freundlichen Grüßen

    Meikel

  • 02
    RE: Anmeldung

    Hallo Meikel,

    grundsätzlich haben nach § 45 Abs. 1 Sozialgesetzbuch (SGB) V alle Versicherten einen Anspruch auf Krankengeld bei Erkrankung des Kindes. Durch den Verweis auf § 44 Abs. 2 SGB V wird jedoch klargestellt, dass der Krankengeldanspruch nur für die Versicherten besteht, die bei Arbeitsunfähigkeit infolge Krankheit „selbst einen Anspruch auf Krankengeld“ nach § 44 SGB V haben.

    Nach Ihrer Schilderung konnte die Mitarbeiterin ihre neue Beschäftigung zum 01.04.2024 wegen Erkrankung des Kindes nicht aufnehmen.

    Somit wäre ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis nur dann begründet, sofern durch den Arbeitgeber ab Beschäftigungsbeginn unter Berücksichtigung arbeitsrechtlicher Kriterien (z. B. nach § 616 BGB) eine Entgeltzahlungsverpflichtung beständen hätte.

    Da nach Ihren Angaben ein Entgeltanspruch erst mit der Beschäftigungsaufnahme ab 04.04.2024 bestand, war folglich zu diesem Zeitpunkt ein krankenversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit Anspruch auf Krankengeld begründet (§ 5 Abs. 1 Nr. 1 in Verbindung mit § 186 Abs.1 SGB V).  

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

    Themenbereich:
Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.