Expertenforum - Anmeldung zur SV bei Vertragsbeginn oder Arbeitsaufnahme

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  • 01
    Anmeldung zur SV bei Vertragsbeginn oder Arbeitsaufnahme

    Hallo Expertenteam,

    wir haben mit einem ausländischen Mitarbeiter einen Arbeitsvertrag ab 15.07.2024 abgeschlossen.

    Er konnte die Arbeit wegen nicht rechtzeitiger Vorlage des Aufenthaltstitels tatsächlich aber erst am 17.07.2024 aufnehmen, weshalb wir für die Zeit vom 15.07. und 16.07 zwei Tage unbezahlten Urlaub abrechnen würden. Zur Krankenkasse würden wir ihn aber dennoch zum Vertragsbeginn, also ab 15.07.2024 anmelden.

    Nun wurde uns gesagt, dass die Anmeldung zur Krankenkasse erst zum 17.07.2024 erfolgen darf.

    Was ist richtig?

    Vielen Dank für Ihre Antwort und schöne Grüße

    Karin06



     

  • 02
    RE: Anmeldung zur SV bei Vertragsbeginn oder Arbeitsaufnahme

    Hallo Karin06,
     
    die Sozialversicherungspflicht ist grundsätzlich von zwei Faktoren abhängig: dem Zustandekommen eines Beschäftigungsverhältnisses und die Zahlung von Arbeitsentgelt. Da nach Ihrer Schilderung am 15. und 16.07.2024 keine „Arbeitsleistung“ erbracht wurde, welche eine Zahlung von Arbeitsentgelt zur Folge hat, liegt demzufolge kein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis vor.
    Desweiteren geben wir die arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu bedenken, welche eine  Anmeldung für Zeiträume ohne den erforderlichen Aufenthaltstitel hat.  
     
    Da der erstmalige Entgeltanspruch ab dem 17.07.2024 besteht und der erforderliche Aufenthaltstitel mittlerweile vorliegt, ist die Anmeldung zu diesem
    Datum an die Krankenkasse zu übermitteln.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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