Expertenforum - Anrechenbarkeit von Vorerkrankungszeiträumen

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  • 01
    Anrechenbarkeit von Vorerkrankungszeiträumen

    Sehr geehrtes Expertenteam,


    Folgender Fall:

    Erkrankungszeitraum mit Überschneidung von einem Tag:

    Erkrankung vom 15.07.24 - 09.08.24 (26 Tage) Knieprobleme

    Erkrankung vom 09.08.24 - 16.08.24 (7 Tage) Magenprobleme

    Erneute Erkrankung vom 19.11.24 - 05.12.24 (17 Tage) Magenprobleme


    Frage:

    Ist der Zeitraum vom 15.07.24 - 09.08.24 eine anrechenbare Vorerkrankung weil sich der Zeitraum mit der hinzugetretenen Krankheit überschneidet? Oder ist nur der Zeitraum vom 10.08.24 bis 16.08.24 anrechenbar?


    Ich bedanke mich bereits im Voraus für eine schnelle Antwort - Besten Dank.

  • 02
    RE: Anrechenbarkeit von Vorerkrankungszeiträumen

    Guten Tag,
     
    leider geht aus Ihrer Anfrage nicht hervor, ob sich diese auf die Anrechnung im Rahmen der Entgeltfortzahlungs- oder der Krankengeldansprüche bezieht. Wir gehen an dieser Stelle davon aus, dass es sich um die von Ihnen zu ermittelnde Entgeltfortzahlung handelt.
     
    Diesbezüglich weisen wir darauf hin, dass eine Anfrage zur Beurteilung der Entgeltfortzahlungsansprüche rein arbeitsrechtlicher Natur ist. Wir bitten daher um Verständnis, dass wir zu Ihrer Anfrage nur eine allgemeine Auskunft geben können. Weitergehende Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u. a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer; Industrie- und Handelskammer) oder von Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Für die Entgeltfortzahlung dürfen beim Hinzutritt einer Erkrankung nur Zeiten angerechnet werden, in welchen die hinzugetretene Erkrankung alleine Arbeitsunfähigkeit verursacht; in Ihrem Beispiel wäre dies ab dem 10.08.2024 der Fall.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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