Liebe Experten,
für einen Arbeitnehmer, dessen Ehe vor 2002 geschlossen wurde und der vor 1962 geboren ist, wäre nach unseren Recherchen jedes Einkommen aus (auch mehreren) geringfügigen Tätigkeiten und Einkommen von monatlich brutto 1.600 aus einem Hauptarbeitsverhältnis ohne Anrechnung auf die Witwerrente. Ist dies korrekt?