Expertenforum - Anrechnung Enkelkind Pflegeversicherung

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  • 01
    Anrechnung Enkelkind Pflegeversicherung

    Hallo,

    wie wird ein Enkelkind, dessen ständiger Aufenthalt von der Mutter bei den Großeltern bestimmt wurde (Wortlaut der Aufenthaltsbestimmung "erziehen, betreuen und versorgen bis auf Widerruf") in der Pflegeversicherung der Großeltern berücksichtigt?

    Darf hier, wie bei leiblichen Kindern unter 25 Jahren auch, eine Berücksichtigung zur Reduzierung des PV Beitrages erfolgen?

    Danke für eine Rückmeldung hierzu.


     

  • 02
    RE: Anrechnung Enkelkind Pflegeversicherung

    Hallo AS,

    zu Ihrer Fragestellung bezüglich der Berücksichtigung von Enkelkindern gibt es in den „Grundsätzlichen Hinweisen - Differenzierung der Beitragssätze in der Pflegeversicherung nach Anzahl der Kinder und Empfehlungen zum Nachweis der Elterneigenschaft“ vom 28. März 2024 keine Aussagen.

    Das Recht auf die Nichtzahlung des Beitragszuschlags für Kinderlose bzw. die Berücksichtigung der Beitragsabschläge in der sozialen Pflegeversicherung wird nach unserem Verständnis nicht allein durch die Stellung als „Enkelkind“ erworben.

    Zusätzliche Voraussetzung ist die Aufnahme des Kindes in den Haushalt des Versicherten zu einem Zeitpunkt, zu dem eine Familienversicherung nach § 25 SGB XI durchgeführt wird oder hätte durchgeführt werden können. Die Rechtsprechung hat unter "Haushaltsaufnahme" nicht allein die Begründung einer Wohngemeinschaft verstanden. Vielmehr ist auf "ein auf längere Dauer gerichtetes Betreuungs- und Erziehungsverhältnis familienähnlicher Art", auf "die Aufnahme in die Familiengemeinschaft" oder auf "ein elternähnliches, auf die Dauer berechnetes Band" abgestellt worden.

    Da eine solche Beurteilung nicht ganz einfach ist, empfehlen wir Ihnen, sich eine Bestätigung der „Elterneigenschaft“ von der zuständigen Pflegekasse der betroffenen Person vorlegen zu lassen, dass die vorliegende Beziehung für die „Kinderberücksichtigung im Sinne des PUEG“ als ausreichend anerkannt wird.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam
     

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