Hallo,
wie wird ein Enkelkind, dessen ständiger Aufenthalt von der Mutter bei den Großeltern bestimmt wurde (Wortlaut der Aufenthaltsbestimmung "erziehen, betreuen und versorgen bis auf Widerruf") in der Pflegeversicherung der Großeltern berücksichtigt?
Darf hier, wie bei leiblichen Kindern unter 25 Jahren auch, eine Berücksichtigung zur Reduzierung des PV Beitrages erfolgen?
Danke für eine Rückmeldung hierzu.