Moin zusammen,
ich habe eine Frage zur Anrechnung von Vorerkrankungszeiten.
Folgender Fall:
AU ab 17.10.24
Anrechenbar laut Krankenkasse
1. 22.07.24 - 26.07.24
2. 22.01.24 - 06.02.24
Meine Frage:
Ich würde nun lediglich die VE Nr. 1 anrechnen, weil VE Nr. 2 außerhalb des 6 Monatszeitraums liegt. Oder muss sie die Nr. 2 doch angerechnet werden, weil der 12 Monatszeitraum gilt?
Vielen Dank für die Rückmeldung!
Heinrich