Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Mitarbeiterin war im Zeitraum vom 05.02. bis 08.03. krank und ist jetzt erneut krank. Eine Anfrage nach Vorerkrankungen hat ergeben, dass von der Vorerkrankung nur ein Zeitraum vom 23.2. bis 8.3. auf die jetzige Krankheit anzurechnen ist. Ist dies möglich, obwohl es sich bei der Krankheit vom 5.2. bis 8.3. um einen durchgängigen Zeitraum handelt?
Mfg