Guten Tag,
wir zahlen gemäß Tarifvertrag einen Arbeitgeberzuschuss zum Krankentagegeld nach Ende der gesetzlichen Lohnfortzahlungsfrist. Darüber hinaus leisten wir bis zur Aussteuerung aus dem Krankengeldbezug tarifliche Einmalzahlungen.
Im ein oder anderen Fall kommt es vor, das aufgrund Langzeitkrankheit, eine volle Erwerbsminderungsrente von der DRV rückwirkend teilweise bis zu einem Jahr genehmigt wird.
Im Tarifvertrag ist geregelt das die Betriebsrente arbeitgeberseitig ab dem Folgemonat nach Ausstellungsdatum des Rentenbescheid gezahlt wird.
Beispiel:
>Arbeitsunfähig außerhalb der Lohnfortzahlung seit 16.11.2022
>Eingang Rentenbescheid über eine volle Erwerbsminderungsrente rückwirkend ab 01.11.2022 datiert von 09.06.2023
>Beginn Anspruch Betriebsrente Arbeitgeber 01.07.2023 gemäß Tarifvertrag
Besteht arbeitsrechtlich weiterhin ein Anspruch auf die geleisteten Arbeitgeberzuschüsse zum Krankentagegeld und die Einmalzahlungen für den Zeitraum 01.11.2022 bis 30.06.2023?
Vielen Dank für eine rechtliche Auskunft.