Guten Tag,
ein Minijobber verdient monatlich 100 € und zahlt freiwillig den Eigenanteil zur Rentenversicherung auf die Mindestbemessungsgrundlage von 175 € auf. Ist es korrekt, dass er durch diese Mindesteinzahlung sämtliche rentenrechtlichen Vorteile erwirbt wie z. B.
Anspruch auf Übergangsgeld bei Reha,
Zugang zur betrieblichen Altersvorsorge,
staatliche Förderung für Altersvorsorgeprodukte
Anrechnung der Zeiten auf die gesetzliche Rente
Anspruch auf Erwerbsminderungsrente
Habe ich es richtig verstanden, dass er trotz eines Verdienstes von nur 100 € durch die Zahlung des Mindestbeitrags alle genannten Vorteile erhält?
Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung.
Mit freundlichen Grüßen