Expertenforum - Anspruch auf Krankengeld bei Berufstätigkeit und Rentenbezug

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  • 01
    Anspruch auf Krankengeld bei Berufstätigkeit und Rentenbezug

    Bei Weiterbeschäftigung und gleichzeitigem Rentenbezug entfällt der Anspruch auf Krankengeld bei einer andauernden Arbeitsunfähigkeit nach der Entgeltfortzahlung von sechs Wochen. (Zahlung des ermäßigten Beitragssatzes zur KV)


    Wie verhält es sich, wenn die Rente als Teilrente mit 99 % bezogen wird. Bleibt der Anspruch auf Krankengeld bestehen? Wenn ja, versteht es sich hier, dass der KV Beitrag in voller Höhe zu entrichten ist?

     

  • 02
    RE: Anspruch auf Krankengeld bei Berufstätigkeit und Rentenbezug

    Hallo Gemeinde BZ,
     
    versicherungspflichtig Beschäftigte, die vor Erreichen der Regelaltersgrenze eine Teilrente beziehen (hier: Teilrente mit 99 %), haben Anspruch auf Krankengeld. In einem solchen Fall lautet der Beitragsgruppenschlüssel „1111“ und der Personengruppenschlüssel „101“.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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