Bei Weiterbeschäftigung und gleichzeitigem Rentenbezug entfällt der Anspruch auf Krankengeld bei einer andauernden Arbeitsunfähigkeit nach der Entgeltfortzahlung von sechs Wochen. (Zahlung des ermäßigten Beitragssatzes zur KV)
Wie verhält es sich, wenn die Rente als Teilrente mit 99 % bezogen wird. Bleibt der Anspruch auf Krankengeld bestehen? Wenn ja, versteht es sich hier, dass der KV Beitrag in voller Höhe zu entrichten ist?