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  • 01
    Anspruch auf Mitgliedschaft

    Hallo,


    ich bin nun seit mehr als 18 Monaten in Deutschland(Asylbewerber keinen Anspruch auf Bürgergeld). Ich habe gehört, dass ich nach 18 Monaten in die gesetzliche Krankenversicherung eintreten kann!?


    Ist das so korrekt und wenn ja was muss ich alles einreichen?


    Vielen Danke

  • 02
    RE: Anspruch auf Mitgliedschaft


    Hallo Bernardo,
     
    zunächst möchten wir Sie darüber informieren, dass wir ein bundesweites Forum vorrangig für Arbeitgeber und Steuerberater sind, in dem Themen des Melde- und Beitragsrechts in der Sozialversicherung behandelt werden. Daher bitten wir um Verständnis, dass wir zu Ihrer Anfrage bzgl. Beitrittsmöglichkeit zur gesetzlichen Krankenversicherung von Asylbewerbern keine weitere Stellungnahme abgeben können, da hierbei die jeweiligen individuellen Verhältnisse zu berücksichtigen sind.
     
    Zur weiteren Klärung und welche Unterlagen gegebenenfalls hierfür vorzulegen sind, ist es erforderlich, eine nach §§ 173 ff. SGB V wählbare gesetzliche Krankenkasse vor Ort zu kontaktieren.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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