Expertenforum - Anspruch auf Urlaub

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  • 01
    Anspruch auf Urlaub

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine Arbeitnehmerin von uns war ab dem 06.02.2024 erneut arbeitunfähig und hat nach telefonischer Rücksprache keinen Anspruch auf Krankengeld. (Die Arbeitnehermin war bereits ausgesteuert und ist dann wieder wegen einen anderen Krankheit erkrankt).

    Da sie ab dem 19.03 (06.02+42 Tage Lohnfortzahlung) kein Krankengeld mehr erhalten hätte, hat sie sich ab dem 19.03.2024 arbeitslos gemeldet. Das AV ist nur SV-rechtlich zum 18.03.2024 beendet, aber nicht arbeitsrechtlich. Sie macht gerade über die Bundesagentur für Arbeit eine Wiedereingliederung. Wenn Sie die Wiedereingliederung erfolgreich absolviert, müssen wir Sie ja als Arbeitgeber zurücknehmen. Entstehen Urlaubsansprüche während der Wiedereingliederung?


    Vielen Dank für Ihre Rückmeldung.

  • 02
    RE: Anspruch auf Urlaub

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Auch während der Dauer der Wiedereingliederung nach einer Erkrankung entstehenden Urlaubsansprüche.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
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