Guten Tag zusammen,
unsere Mitarbeiterin hat im Februar 2024 die Regelaltersgrenze erreicht. Sie bezieht die DRV-Altersvollrente (der Rentenbescheid liegt uns vor) und zusätzlich kriegt sie die Bezüge aus der betrieblichen Altersvorsorge. Die Mitarbeiterin ist in Vollzeit beschäftigt. Ihr Bruttogehalt liegt über die Versicherungspflichtgrenze 2024.
Die Mitarbeiterin ist freiwillig in der KV versichert (Firmenzahler).
Die Beiträge ans Versorgungswerk StB werden weitergezahlt.
BGRS 9 0 2 1
Die Mitarbeiterin ist nun über 6 Wochen krank.
Gehen wir richtig in der Annahme, dass die Mitarbeiterin das Krankengeld von Ihrer Krankenkasse erhalten sollte?
Für Eure kompetente Unterstützung bedanken wir uns bei Euch im Voraus.