Guten Tag,
bei mehreren Vornamen ist es bei uns aktuell gelebte Praxis nur den ersten Vornamen, sollte der zweite Vorname der Rufname sein, dann auch beide Vornamen, ins Lohnsystem einzugeben. In der DEÜV wird der Vorname übermittelt, laut Entgeltbescheinigungsverordnung ist der Name anzugeben. Ist es ausreichend einen Vornamen zu übermitteln oder sind immer alle Vornamen in der DEÜV zu übermitteln bzw. auf der Entgeltabrechnung anzudrucken?
Viele Grüße