Expertenforum - Anzahl Vornamen

Expertenforum

Experten antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Experten zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsexperten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Anzahl Vornamen

    Guten Tag,


    bei mehreren Vornamen ist es bei uns aktuell gelebte Praxis nur den ersten Vornamen, sollte der zweite Vorname der Rufname sein, dann auch beide Vornamen, ins Lohnsystem einzugeben. In der DEÜV wird der Vorname übermittelt, laut Entgeltbescheinigungsverordnung ist der Name anzugeben. Ist es ausreichend einen Vornamen zu übermitteln oder sind immer alle Vornamen in der DEÜV zu übermitteln bzw. auf der Entgeltabrechnung anzudrucken?


    Viele Grüße

  • 02
    RE: Anzahl Vornamen

    Hallo pophanken,
     
    nach 28a Abs. 3 Nr. 2 Sozialgesetzbuch (SGB) IV haben die zu meldenden Stellen in den zu erstellenden Meldungen „für jeden Versicherten seinen Familien- und Vornamen“ mitanzugeben. Sind mehrere Vornamen vorhanden, ist es nach unserem Verständnis ausreichend, den jeweiligen Rufnamen zu hinterlegen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

Zur Übersicht
Kontakt zur AOK
Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.