Ein Mitarbeiter erhält am Montag nach dem Dienst eine AU bis zum Freitag und absolviert am Dienstag seinen Dienst nach Dienstplan, weil er sich dazu in der Lage fühlt. Am Mittwoch verschlechtert sich der Gesundheitszustand. Gilt dann noch die AU vom Montag oder ist sie durch die Aufnahme der Beschäftigung aufgehoben und muss eine neue AU vorgelegt werden?