Expertenforum - Arbeit trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

Expertenforum

Fachleute antworten auf Ihre Fragen zur Sozialversicherung

Fragen Sie Fachleute zu allen Aspekten der Sozialversicherung – im Expertenforum der AOK. An Arbeitstagen bekommen Sie innerhalb von 24 Stunden eine Antwort.

Darüber hinaus können Sie sich im Expertenforum mit anderen Nutzern zu persönlichen Erfahrungen im Umgang mit der Sozialversicherung austauschen.

Profitieren Sie rund um den Jahreswechsel von einem besonderen Angebot. Stellen Sie auch Fragen zum Steuer- und Arbeitsrecht, die Bezug zum Sozialversicherungsrecht haben. Ihre Frage wird dann direkt von unseren externen Steuer- und Arbeitsrechtsfachleuten beantwortet.

Zur Übersicht
  • 01
    Arbeit trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Ein Mitarbeiter erhält am Montag nach dem Dienst eine AU bis zum Freitag und absolviert am Dienstag seinen Dienst nach Dienstplan, weil er sich dazu in der Lage fühlt. Am Mittwoch verschlechtert sich der Gesundheitszustand. Gilt dann noch die AU vom Montag oder ist sie durch die Aufnahme der Beschäftigung aufgehoben und muss eine neue AU vorgelegt werden?

     

  • 02
    RE: Arbeit trotz Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Grundsätzlich gilt die bestehende Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung fort. Der Arbeitgeber könnte sich allerdings darauf berufen, dass der Arbeitnehmer durch die Aufnahme der Arbeit am Dienstag ein Indiz dafür gesetzt hat, tatsächlich nicht arbeitsunfähig erkrankt zu sein. Damit wäre der Beweiswert der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erschüttert. Der Arbeitgeber könnte den Arbeitnehmer zum Nachweis der fortbestehenden Arbeitsunfähigkeit auffordern. Allerdings dürfte dieses Vorgehen angesichts des vom Arbeitnehmer am Dienstag gezeigten überobligatorischen Einsatzes in der Regel nicht angemessen sein.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

    Themenbereich:
Zur Übersicht

Kontakt zur AOK

Grafik Ansprechpartner

Persönlicher Ansprechpartner

Ihr Ansprechpartner steht Ihnen gerne für Ihre Fragen zur Verfügung.
Grafik e-mail

E-Mail-Service

Melden Sie uns Ihr Anliegen, wir antworten umgehend oder rufen Sie zurück.