Hallo zusammen,
müssen wir Arbeitgeberbeiträge zur RV abführen, wenn der Mitarbeiter sich am 01.10.1991 von der RV befreien lassen hat Befreiung nach SVG §20)? Und wie sieht es in den anderen Versicherungszweigen aus?
Der Mitarbeiter ist in 11/1957 geboren und erhält eine Altersrente.
Danke und viele Grüße
KS