Sachverhalt:
Ein Arbeitnehmer war bei der AOK versichert und bis September des Vorjahres beschäftigt. Nach seinem Austritt gab es bis zum Folgejahr keine weiteren Mitarbeiter, die bei dieser Krankenkasse versichert waren. Erst im März des Folgejahres wurde wieder ein Mitarbeiter eingestellt und bei der AOK angemeldet.
Fragen:
Umlagesatz U1:
Wann muss eine Änderung des Umlagesatzes U1 für diese Krankenkasse gemeldet werden – bereits im Januar oder erst im März mit der erneuten Anmeldung eines Mitarbeiters?
Abfrage durch die Krankenkasse:
Wird die AOK mit der Anmeldung des neuen Mitarbeiters im März automatisch eine neue Abfrage zum Arbeitgeberkonto auslösen und den aktuellen Umlagesatz U1 abfragen?
Zeiträume für Neuwahl des Umlagesatzes:
Gibt es bestimmte Fristen oder Zeiträume, die zwischen der letzten Abmeldung und der ersten nachfolgenden Anmeldung liegen müssen, damit der Umlagesatz U1 bei Eintritt des neuen Mitarbeiters neu festgelegt werden kann?
Vielen Dank
Doreen Zimmermann
MBZ-Zimmermann