Expertenforum - Arbeitgeberwechsel während Elternzeit

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  • 01
    Arbeitgeberwechsel während Elternzeit

    Hallo liebes team,


    wir haben eine Arbeitnehmerin, die zum 01.01.24 zu uns gewechselt ist. In der DEÜV haben wir bisher keine Anmeldung vorgenommen, da sich die Beschäftigte in Elternzeit befindet. Nun wurde die Beschäftigte von der KK angeschrieben mit dem Hinweis, das kein Versicherungsschutz mehr bestünde. Ist das so korrekt? Der alte AG hat sie mit Grund 30 abgemeldet.


    Lieben Dank.

  • 02
    RE: Arbeitgeberwechsel während Elternzeit

    Guten Tag,
     
    Elternzeit ist immer an das aktuell bestehende Arbeitsverhältnis gebunden. Wenn das Arbeitsverhältnis endet, dann endet auch die laufende Elternzeit. Wird der Arbeitgeber gewechselt, hat der Arbeitnehmende beim neuen Arbeitgeber ggf. wieder Anspruch auf Elternzeit.
     
    Insofern ist die Abmeldung des bisherigen Arbeitgebers zum Ende der Beschäftigung mit Grund „30“ richtig.
     
    Als neuer Arbeitgeber müssen Sie den Beschäftigungsbeginn mit Grd. „10“ - Beginn der Beschäftigung – anmelden.

    Seit dem 1. Januar 2024 ist der Beginn und das Ende einer Elternzeit für gesetzlich krankenversicherte Personen, zusätzlich zu der "normalen" Meldung zu übermitteln.
     
    Zusätzlich zur Anmeldung ist folglich eine Meldung der Elternzeit ab 01.01.2024 von Ihnen zu übermitteln. Der Versicherungsschutz bei der Krankenkasse besteht in diesem Fall fort.

    Die Meldungen haben jedoch nur zu erfolgen, wenn tatsächlich eine Beschäftigungsaufnahme gegen Arbeitsentgelt vorliegt.

    Wenn kein sozialversicherungsrechtliches Beschäftigungsverhältnis zustande kommt, empfehlen wir Ihrer Mitarbeiterin dringend Kontakt zu ihrer Krankenkasse aufzunehmen um den durchgehenden Versicherungsschutz zu besprechen. 
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam

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