Hallo liebes team,
wir haben eine Arbeitnehmerin, die zum 01.01.24 zu uns gewechselt ist. In der DEÜV haben wir bisher keine Anmeldung vorgenommen, da sich die Beschäftigte in Elternzeit befindet. Nun wurde die Beschäftigte von der KK angeschrieben mit dem Hinweis, das kein Versicherungsschutz mehr bestünde. Ist das so korrekt? Der alte AG hat sie mit Grund 30 abgemeldet.
Lieben Dank.