Expertenforum - Arbeitgeberzuschuss zur privaten ausländischen Krankenversicherung ab Beginn der ATZ-Freistellungsphase

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  • 01
    Arbeitgeberzuschuss zur privaten ausländischen Krankenversicherung ab Beginn der ATZ-Freistellungsphase

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    unser Mitarbeiter ist mit Beginn der Altersteilzeit Freistellungsphase in die Schweiz umgezogen.

    Dieser ist privat krankenversichert und hat uns nun erstmalig eine Bescheinigung einer schweizer Krankenversicherung (Helsana) vorgelegt, mit der Bitte um weitere Bezuschussung durch den Arbeitgeber. Sind wir arbeitsrechtlich dazu verpflichtet weiterhin einen Arbeitgeberzuschuss zur KV zu leisten, sofern die Bescheinigung des Schweizer KV-Instituts nicht gemäß § 257 SGB V ausgestellt ist?


    Vielen Dank.

  • 02
    RE: Arbeitgeberzuschuss zur privaten ausländischen Krankenversicherung ab Beginn der ATZ-Freistellungsphase

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Das Bundessozialgericht hat in einem Urteil aus 2014 (Urteil vom 27. Mai 2014, B 5 RE 8/14 R) entschieden, dass der Beitragszuschuss auch für ein Versicherungsverhältnis in der Schweiz zu zahlen ist, wenn das Krankenversicherungsunternehmen, dass die Versicherung durchführt, der Aufsicht der staatlichen Behörden unterliegt. Bei der schweizerischen obligatorischen Kranken- und Pflegeversicherung ist dies der Fall.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

  • 03
    RE: Arbeitgeberzuschuss zur privaten ausländischen Krankenversicherung ab Beginn der ATZ-Freistellungsphase

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    auch nach nochmaliger interner Recherche sind wir auf folgende Internetseite gestoßen:

    www.bag.admin.ch/bag/de/home/versicherungen/krankenversicherung/krankenversicherung-versicherer-aufsicht.html


    Krankenversicherung: Versicherer und Aufsicht

    Die Aufsicht über die Versicherer, welche die Grundversicherung anbieten, wird vom Bundesamt für Gesundheit ausgeübt. Die Aufsicht über die Zusatzversicherungen, die unter das Privatversicherungsrecht fallen, obliegt dagegen der Finanzmarktaufsicht (FINMA).


    Demnach wird die Aufsicht der schweizer Krankenkasse Helsana, welche die Grundversicherung anbietet, vom Bundesamt für Gesundheit ausgeübt.


    Unser Mitarbeiter hat eine Bescheinigung über die monatlichen Krankenversicherungsbeiträge der Helsana eingereicht. Darauf ist der monatliche Beitrag in die Grundversicherung und die Zusatzversicherung getrennt bescheinigt. Sind wir als Arbeitgeber arbeitsrechtlich verpflichtet auch einen Zuschuss zu der Zusatzversicherung zu leisten?


    Vielen Dank.


     

  • 04
    RE: Arbeitgeberzuschuss zur privaten ausländischen Krankenversicherung ab Beginn der ATZ-Freistellungsphase

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Nachfrage.


    Maßgeblich ist, ob es sich bei den Zusatzversicherungen um eine gesetzliche Krankenversicherung handelt.


    Dies richtet sich nach schweizerischem Recht, zu dem wir nicht beraten dürfen.


    Sollten Sie weitere Rückfragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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