Expertenforum - Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegeversicherung Sachsen

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  • 01
    Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegeversicherung Sachsen

    Liebe Experten,


    ein Arbeitnehmer ist in Sachsen beschäftigt. Das Arbeitsentgelt liegt über der Beitragsbemessungsgrenze in der KV/PV 2024.


    Gemäß Haufe kann in Sachsen für 2024 ein Höchstbetrag von € 62,10 als Zuschuss zur privaten Pflegeversicherung gezahlt werden, maximal jedoch die Hälfte des Pflegeversicherungsbeitrages.


    Wenn der Pflegeversicherungsbeitrag nun angenommen € 60,00 beträgt, könnten € 30,00 als Zuschuss gezahlt werden. Ist der Arbeitgeber berechtigt, hier weniger als die Hälfte zu zahlen, in dem er den Gesamtbetrag ins Verhältnis setzt (€ 60,00/3,4*1,2) = € 21,18?


    Lieben Dank für Ihre Unterstützung!


    Emmely

  • 02
    RE: Arbeitgeberzuschuss zur privaten Pflegeversicherung Sachsen

    Hallo Emmely,
     
    da bei der Ermittlung des Arbeitgeberzuschusses zur Pflegeversicherung arbeitsrechtliche Regelungen betroffen sind, bitten wir um Verständnis, dass wir im Rahmen dieses Forums dazu nur eine allgemeine Stellungnahme abgeben können.
     
    Weitergehende Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen erhalten Sie u.a. von Arbeitgeberverbänden, Kammern (Handwerkskammer, Industrie- und Handelskammer) sowie Fachanwälten für Arbeitsrecht.
     
    Grundsätzlich gilt folgendes:
     
    Krankenversicherungsfreie Arbeitnehmer, die privat pflegeversichert sind, erhalten ebenfalls einen Beitragszuschuss von ihrem Arbeitgeber. Dieser beträgt ab 1. Januar 2024 maximal 87,98 Euro im Monat (in Sachsen 62,10 Euro). Liegt der Beitrag zur privaten Pflegeversicherung unter dem Höchstbeitrag der gesetzlichen Pflegeversicherung, beträgt der Zuschuss die Hälfte der tatsächlich zu zahlenden Versicherungsprämie.
     
    Zum Nachweis der Voraussetzungen für den Beitragszuschuss erhält der Arbeitnehmer von seinem privaten Versicherungsunternehmen eine Bescheinigung, die nach Ablauf von drei Jahren zu erneuern ist. Der Nachweis wird in Kopie den Entgeltunterlagen hinzugefügt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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