Expertenforum - Arbeitnehmer aus Litauen ohne deutschen Wohnsitz

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  • 01
    Arbeitnehmer aus Litauen ohne deutschen Wohnsitz

    Guten Tag,

    wenn Arbeitnehmer aus Litauen abgerechnet werden soll, auf was ist zu achten?


    Sie kommen nur für einige Wochen oder Monate, werden keinen Wohnsitz in Deutschland haben und in einer vom Arbeitgeber gestellten Unterkunft wohnen in dieser Zeit.


    Wie sind sie krankenversichert?

    Muss eine ausländische Krankenversicherung nachgewiesen werden?

    Oder müssen sie bei einer deutschen Krankenversicherung angemeldet werden?

    Wie verhält es sich mit der AV und der RV?

    Sind sie beschränkt steuerpflichtig in Deutschland?

  • 02
    RE: Arbeitnehmer aus Litauen ohne deutschen Wohnsitz

    Hallo Frau Peters,
     
    die Sozialversicherungspflicht ist geprägt von dem Territorialitätsprinzip; dies bedeutet, dass Versicherungspflicht grundsätzlich in dem Land besteht, in dem auch die Arbeitsleistung erbracht wird. Dabei spielt es keine Rolle, wo der Arbeitnehmer wohnt, welche Staatsangehörigkeit er besitzt und wo der Arbeitgeber seinen Betriebssitz unterhält.
     
    Davon ausgehend, dass für die betroffene Person neben der beabsichtigten Beschäftigung in Deutschland in Litauen keine weiteren Erwerbstätigkeiten (z.B. bei einem anderen Arbeitgeber) bestehen, finden in Ihrem Sachverhalt die deutschen Rechtsvorschriften Anwendung.
     
    Liegt das regelmäßige monatliche Arbeitsentgelt über 556,00 €, besteht für die Dauer der Beschäftigung in Deutschland grundsätzlich Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherungspflicht und der Arbeitnehmer ist bei einer deutschen Krankenkasse seiner Wahl zu versichern
     
    Ferner ist zu beachten, dass die angesprochene Unterkunft nach den aktuellen Sachbezugswerten der Beitragspflicht zu unterwerfen ist.
     
    Ihre Frage zur steuerlichen Bewertung der betroffenen Person kann von uns in diesem sozialversicherungsrechtlichen Forum nicht beantwortet werden. Wir empfehlen Ihnen, diesbezüglich Kontakt mit dem zuständigen Finanzamt aufzunehmen.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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