Wie kann ein Arbeitnehmer, der dauerhaft im EU Ausland tätig ist für einen deutschen Arbeitgeber sozialversicherungsrechtlich abgerechnet werden ?
Expertenforum - Arbeitnehmer im EU Ausland
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Arbeitnehmer im EU Ausland
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RE: Arbeitnehmer im EU Ausland
Hallo RSRSRS,
Arbeitnehmer, die für einen deutschen Arbeitgeber im EU-Ausland dauerhaft beschäftigt sind, unterliegen nicht dem deutschen Sozialversicherungsrecht, sondern sind nach denen im jeweiligen EU-Mitgliedstaat geltenden Rechtsvorschriften zu beurteilen und abzurechnen.
Mit freundlichen Grüßen
Ihr Expertenteam
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