Expertenforum - Arbeitnehmer im EU Ausland

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  • 01
    Arbeitnehmer im EU Ausland

    Wie kann ein Arbeitnehmer, der dauerhaft im EU Ausland tätig ist für einen deutschen Arbeitgeber sozialversicherungsrechtlich abgerechnet werden ?

  • 02
    RE: Arbeitnehmer im EU Ausland

    Hallo RSRSRS,

    Arbeitnehmer, die für einen deutschen Arbeitgeber im EU-Ausland dauerhaft beschäftigt sind, unterliegen nicht dem deutschen Sozialversicherungsrecht, sondern sind nach denen  im jeweiligen EU-Mitgliedstaat geltenden Rechtsvorschriften zu beurteilen und abzurechnen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Ihr Expertenteam  
     

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