Sehr geehrte Damen und Herren,
eine Arbeitnehmerin möchte bei uns anfangen und ist derzeit über eine KK in Italien versichert. Da sie im Kindergartenbereich bei uns anfängt benötigen wir von ihr 2 Masernschutzimpfungen. Bis zur Vorlage des Dokuments können wir sie nicht einstellen. Sie muss diese zwei Impfungen noch nachholen. Werden die Kosten dann noch von der KK in Italien übernommen und in dem Moment wo wir Sie anmelden, muss sie sich ja bei uns eine KK auswählen, dann über die deutsche?
Vielen Dank für die Rückmeldung.