Expertenforum - Arbeitnehmerin kommt aus Italien

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  • 01
    Arbeitnehmerin kommt aus Italien

    Sehr geehrte Damen und Herren,


    eine Arbeitnehmerin möchte bei uns anfangen und ist derzeit über eine KK in Italien versichert. Da sie im Kindergartenbereich bei uns anfängt benötigen wir von ihr 2 Masernschutzimpfungen. Bis zur Vorlage des Dokuments können wir sie nicht einstellen. Sie muss diese zwei Impfungen noch nachholen. Werden die Kosten dann noch von der KK in Italien übernommen und in dem Moment wo wir Sie anmelden, muss sie sich ja bei uns eine KK auswählen, dann über die deutsche?


    Vielen Dank für die Rückmeldung.

  • 02
    RE: Arbeitnehmerin kommt aus Italien

    Hallo Personal_BW,
     
    bei Beschäftigungen innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraumes (EWR) und der Schweiz regeln die europäischen Verordnungen zur Koordinierung der sozialen Sicherheit, welche Rechtsvorschriften über die soziale Sicherheit bei sogenannten grenzüberschreitenden Sachverhalten anzuwenden sind. Dabei gilt grundsätzlich, dass die betroffene Person immer nur nach den Rechtsvorschriften eines Mitgliedstaates sozialversicherungsrechtlich beurteilt wird.
     
    Im Rahmen des Masernschutzgesetzes besteht für Beschäftigte in bestimmten Einrichtungen eine Nachweispflicht der Immunität gegen Masern. Gesetzlich Versicherte haben gegenüber ihrer Krankenkasse einen Anspruch auf Kostenübernahme für Schutzimpfungen. Dies betrifft bei Masern alle Personen, die nach 1970 geboren sind.
     
    Da nach Ihren Angaben zum Zeitpunkt der Impfung noch keine Mitgliedschaft bei einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse besteht, wäre nach unserem Verständnis von dieser eine Kostenübernahme der notwenigen Masernschutzimpfungen hierüber nicht möglich. Demzufolge wäre die Kostenübernahme der Impfung mit dem italienischen Krankenversicherungsträger zu klären.
     
    Davon unberührt ist weiterhin vom Arbeitgeber die arbeitsmedizinische Vorsorge und Impfungen anzubieten bzw. zu veranlassen, soweit das Risiko einer Infektion tätigkeitsbedingt und im Vergleich zur Allgemeinbevölkerung erhöht ist. Impfungen sind als Bestandteil der arbeitsmedizinischen Vorsorge den Beschäftigten anzubieten, wenn der oder die Beschäftigte nicht bereits über einen ausreichenden Immunschutz verfügt.
     
    Mit freundlichen Grüßen
     
    Ihr Expertenteam
     

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