Sehr geehrte Damen und Herren, ein ausländischer Student (nicht EU) hat in Deutschland seinen schriftlichen Abschluss des Studiums erhalten. Bis dahin galt seine Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis und er war beim AG als Werkstudent angestellt. Das Arbeitsverhältnis soll als Vollzeitstelle fortgesetzt werden. Mai Werkstudent und Abschluss des Studium. Anfang Juni beantragte er Verlängerung der Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Es ist damit zu rechnen, dass die Papiere erst Mitte Juli vorliegen werden. Ist es ausreichend für die Zeit Juni bis Mitte Juli eine Unterbrechungsmeldung mit unbezahlter Fehlzeit an die SV abzusenden und nach vorliegen der Arbeitserlaubnis ihn vom Werkstudent als Versicherungspflichtigen umzumelden?
Oder ist eine generelle Abmeldung zu erstellen? Vielen Dank Kluge