Expertenforum - Arbeitsplatzbrille

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  • 01
    Arbeitsplatzbrille

    Liebes Team,

    wir haben eine Anfrage bezüglich einer Kostenübernahme für eine Arbeitsplatzbrille erhalten.

    Der Bedarf wurde nicht durch die arbeitsmedizinische Untersuchung festgestellt.

    Müssen wir für die Kosten aufkommen?

    Vielen lieben Dank.

     

  • 02
    RE: Arbeitsplatzbrille

    Sehr geehrter Fragesteller,


    vielen Dank für Ihre Frage.


    Ich gehe davon aus, dass Sie mit „Arbeitsplatzbrille“ einen sogenannte Bildschrimbrille meinen. Sollte es sich bei der Arbeitsplatzbrille um eine spezielle Schutzbrille handeln, teilen Sie uns dies bitte kurz mit.


    Für die Bildschrimbrille gilt nach Teil 4 der Anlage zur ArbMedVV, dass diese vom Arbeitgeber nur dann zur Verfügung zu stellen bzw. zu bezahlen ist, wenn im Rahmen der ärztlichen Untersuchung ein entsprechender Bedarf festgestellt wird. Wenn ich Ihre Anfrage richtig verstehe, wurde dieser Bedarf aber bei der arbeitsmedizinischen Untersuchung gerade nicht festgestellt.


    Sollten Sie weitere Fragen haben, stehen wir gern zur Verfügung.


    Mit freundlichen Grüßen


    Ihr Fachexperte Arbeitsrecht

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