Hallo,
eine Beschäftigte ist schwanger. Der geplante Entbindungstermin ist der 01.09.2025.
Sie ist seit 20.02.2025 erkrankt (Aufnahme Krankenhaus). Die AOK hat mir mitgeteilt, dass vom 09.01.2025-18.01.2025 (10 Kalendertage) und vom 21.01.2025 bis 18.02.2025 (29 Kalendertage) anrechenbare Vorerkrankungen vorliegen. Die Beschäftigte hat am 09.01.2025 und am 21.01.2025 noch gearbeitet. Die Entgeltfortzahlung nach dem EFZG endet entsprechend am 24.02.2025.
Die Beschäftigte hat ein individuelles Beschäftigungsverbot vom 17.02. bis 17.03.2025 erhalten.
Wie ist hier nun zu verfahren?
Abrechnung Beschäftigungsverbot vom 17.02.2025 bis 17.03.2025
oder Entgeltfortzahlung bis 24.02.2025 und ab 25.02.2025 Krankengeld durch die AOK und nur am 19.02.2025 Abrechnung der U2-Erstattung
oder Entgeltfortzahlung bis 24.02.2025, am 19.02. und ab 25.02.2025bis 17.03.2025 U2-Erstattung (Beschäftigungsverbot).
Vielen Dank für Ihre Hilfe.